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Ambulant
betreutes Wohnen

Was ist  ambulant betreutes Wohnen ?

Ambulant Betreutes Wohnen bietet Menschen in ihrer persönlichen Lebenssituation durch Be­ratung, Begleitung und Unterstützung konkrete alltagsrelevante Hilfe, um ein selbständiges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Es handelt sich um ein freiwilliges und selbstbe­stimmtes Hilfeangebot, das nichts mit gericht­lich angeordneter Betreuung zu tun hat.

Ambulant Betreutes Wohnen ist eine fachlich fundierte aufsuchende psychosoziale Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die Betreuung durch eine feste Ansprechperson findet durch Hausbesuche oder Treffen außerhalb der eigenen Wohnung statt. Form, Intensität und Anliegen der Betreuung richten sich nach Fähigkeiten und Bedürfnissen des Einzelnen und werden in gemeinsamer Ab­sprache und mit dem Kostenträger festgelegt.

Ambulant betreutes Wohnen sucht die Balance zwischen notwendiger Unterstützung und weitestgehender Selbstständigkeit der begleiteten Person in ihrem sozialen Umfeld.

Wer kann  ambulant betreutes Wohnen in Anspruch nehmen?

Frauen und Männer aus Kreis Lippe (NRW) mit seelisch-psychischen Problemen, drohender oder bestehender Behinderung oder Suchterkrankung, die alleine oder mit Angehöri­gen in einer Wohnung leben und Unterstützung möchten.

Wir betreuen...

… Menschen mit psychischen Störungen z.B. Persönlichkeitsstörungen wie Borderline-Per­sönlichkeit oder ängstlich-vermeidender Persön­lichkeitsstörung, Psychosen, schweren Depres­sionen, bipolarer (manisch-depressiver) Störung oder chronischer Traumatisierung
… Menschen mit Suchtproblemen und Doppel-diagnosen (Sucht und psychische Störung) sowie chronisch mehrfachbeeinträchtigte abhängig­keitserkrankte Menschen (CMA)
… Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die in problematischen Familiensystemen leben oder Kinder haben

Durch das wertschätzende, empathische und klärende Gespräch wird den Familien eine Unterstützung im Dschungel des Alltags ermöglicht.

Unsere  Leistungen

Wir bieten Ihnen Begleitung und Unterstützung…

… bei der Alltagsbewältigung und Haushaltsführung
… bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
… bei Ämter- und Behördengängen
… beim Umgang mit einer psychischen Erkrankung, Sucht oder Behinderung
… bei der Inanspruchnahme von medizinischen, therapeutischen, psychosozialen und suchtbe­zogenen Hilfen
… in Krisen, Rückfällen, während und nach Klinikaufenthalten
… beim Erreichen von längeren Abstinenzphasen bei Suchtkranken
… zur Stärkung von Selbstsicherheit und sozialer Kompetenz
… beim Aufbau, Wiederherstellen und Aufrecht­erhalten sozialer Kontakte zu Angehörigen, Nachbarn und Freunden
… bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
… bei der Arbeits- und Beschäftigungssuche
… zur Stärkung von Selbstsicherheit und sozialer Kompetenz
… bei der Alltagsbewältigung und Haushaltsführung
… bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
… bei Ämter- und Behördengängen
… beim Umgang mit einer psychischen Erkrankung, Sucht oder Behinderung
… bei der Inanspruchnahme von medizinischen, therapeutischen, psychosozialen und suchtbe­zogenen Hilfen
… in Krisen, Rückfällen, während und nach Klinikaufenthalten
… beim Erreichen von längeren Abstinenzphasen bei Suchtkranken
… zur Stärkung von Selbstsicherheit und sozialer Kompetenz
… beim Aufbau, Wiederherstellen und Aufrecht­erhalten sozialer Kontakte zu Angehörigen, Nachbarn und Freunden
… bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
… bei der Arbeits- und Beschäftigungssuche
… zur Stärkung von Selbstsicherheit und sozialer Kompetenz